Wenn Du das Stereotyp eines „typischen“ Pilzsammlers beschreiben solltest, dann hat dieser vermutlich einen Korb und ein Messer, oder? Über Pilzkörbe habe ich Dir bereits schon einmal etwas erzählt.
Alles was Du als Pilzsammler über Messer wissen solltest (und eine am 18.10.2024 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesänderung)… Darum geht es in meinem heutigen Beitrag.
Die Grundsatzfrage: Brauche ich zum Pilze sammeln überhaupt ein Messer?
Von der Grundsatzfrage, ob Du überhaupt ein Messer benötigst, kommst Du sehr schnell zunächst zu einer anderen Grundsatzfrage beim Pilze sammeln:
Exkurs: Pilze abschneiden oder herausdrehen?
Um es kurz zu machen: Das ist dem Pilz vollkommen egal! Denn das was Du umgangssprachlich als „Pilz“ bezeichnest, ist lediglich der Fruchtkörper des Pilzes. Diesen bildet er um Sporen zu verteilen mit denen er sich vermehrt. Der eigentliche Pilz ist ein verzweigtes Geflecht aus Pilzfäden (Myzel). Wenn Du einen Pilz sammelst, dann sammelst Du mit dem Fruchtkörper also „nur“ einen Teil des ganzen Pilzes. Genau so, als wenn Du einen Apfel von einem Apfelbaum pflückst.
Dem Apfelbaum ist es ganz egal, ob Du den Apfel mit einem Messer abschneidest, mit einer Schere durchtrennst, oder ihn einfach vom Baum durch Drehen oder Ziehen entnimmst. Genau so ist beim Pilz auch.
Dennoch fällt die Antwort der Frage „Pilze abschneiden oder herausdrehen?“ zugunsten des „Herausdrehens“ aus. Das hat ganz praktische Gründe:
- Wenn Du einen Dir unbekannten Pilz zur Bestimmung entnimmst, dann fehlt beim Abschneiden ein großer Teil des Fruchtkörpers. Gerade die untere Stielbasis kann zur Bestimmung aber ganz wesentliche notwendige Merkmale (z.B. „Knolle“ bei Knollenblätterpilzen) enthalten.
- Wenn Du einen Speisepilz (z.B. einen Steinpilz) abschneidest, dann fehlt Dir auch ein großer Teil des essbaren Pilzes. Das wäre ja schade.
Um zurück zur Frage zu kommen: Brauchst Du zum Pilze sammeln ein Messer? Die Antwort ist klar: Nein, nicht unbedingt. Dennoch ist es hilfreich. Bleiben wir mal bei dem Vergleich mit dem Apfel am Apfelbaum. Zum Pflücken benötigst Du kein Messer. Wenn am Apfel aber ein „Wurmloch“ oder eine sonstige unschöne Stelle ist, dann kannst Du diese mit einem Messer sehr einfach entfernen.
Beim Pilz ist es genau so. Hast Du ihn einmal durch „Herausdrehen“ entnommen, dann kannst Du bereits direkt nach dem Entnehmen unschöne oder dreckige Stellen abschneiden. In Pilzsammlerkreisen als „Putzen“ bezeichnet.
Oder Durchschneiden. Auch dies kann sinnvoll sein. Manche Pilze sehen von außen noch super aus, nach dem Durchschneiden erkennst Du aber, dass er bereits von Maden bewohnt ist. Dann kann er ja direkt im Wald bleiben.
Fazit: Du benötigst zum Sammeln nicht unbedingt ein Messer. Aber es ist sehr sinnvoll, da Du es zum putzen und fast immer spätestens bei der Zubereitung benötigst!
Was muss ich bei der Auswahl eines Messers beachten?
Grundsätzlich kannst Du jedes Messer nutzen. Es sollte aber scharf sein und gut in Deiner Hand liegen, um sicher damit arbeiten zu können.
Ob Du ein handelsübliches „Schälmesser“ aus der Küche, ein Schweizer-Taschenmesser oder ein speziell für diesen Einsatz konzipiertes „Pilzmesser“ nutzt, ist egal. Letztere haben in der Regel eine leicht gebogene Klinge. Das hat sich in der Praxis als angenehmer herausgestellt. Der Pilzstiel wird beim Schneiden besser umfasst. Gravierend ist der Unterschied aber nicht.
Spezielle Pilzmesser haben meistens auch eine Bürste eingebaut. Damit kannst Du Erde, Nadelstreu oder sonstige Anhaftungen am Pilz noch bereits im Wald grob entfernen. Das ist sinnvoll, denn es ist vor Ort einfacher, als wenn sich der Dreck erst im gesamten Fund verteilt hat – insbesondere zwischen den Lamellen von anderen Pilzen. Oft ist bei Pilzmessern auch ein Zentimetermaß mit aufgedruckt. Auch das kann nützlich sein.
Was muss ich beim Transport des Messers beachten?
Während des Sammelns möchtest Du das Messer sinnvollerweise „griffbereit“ haben. Du hast es dann in der Hand, im Korb liegen, in der Hosentasche, im Holster oder an einer sonstigen leicht zugänglichen Stelle. Juristisch spricht man dann vom „Führen“ des Messers.
Rein praktisch solltest Du beim Führen eines Messers beachten:
Immer wenn Du Dich bewegst, sollte die Klinge geschützt sein. Oder umgekehrt formuliert: Du geschützt vor der Klinge 😉 Also ein Taschenmesser eingeklappt, oder mit einem anderweitigen Klingenschutz (Plastikkappe, Messerscheide, etc) versehen sein.
Auch wenn es im Wald verlockend ist, mit einem offenen Messer „nur kurz“ weiterzugehen wenn der nächste Pilz bereits in Sichtweite ist… nein! Das solltest Du aus Sicherheitsgründen niemals tun.
Es schadet auch nicht, etwas für die Erste Hilfe dabei zu haben. Trotz größter Vorsicht, ein kleiner Schnitt ist schnell passiert.
Gesetzlich musst Du beim Führen eines Messers beachten:
Bisher (bis zum 30.10.2024)
Bislang war es so, dass Du in Deutschland nur solche Messer nicht (in der Öffentlichkeit) führen darfst, die als „Waffe“ eingestuft sind (§42a Waffengesetz). Beispielsweise spezielle Messertypen wie Butterfly-Messer, Faustmesser oder Springmesser. Oder Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge oder allgemein mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern.
Dies konnte Dir als Pilzsammler aber ziemlich egal sein, da Du ein solches Messer vermutlich sowieso nicht für Dein Hobby genutzt hast. Alle gängigen Pilzmesser fallen nicht darunter.
Neu! (Ab 31.10.2024)
Aufgrund der in 2024 erhöhten Anzahl von terroristischen Straftaten bei denen Messer genutzt wurden, gibt es aber nun aktuell eine am 18.10.2024 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesänderung, die unter anderem das Waffenrecht verschärft.
Damit wird grundsätzlich das Führen von Messern in der Öffentlichkeit eingeschränkt. Unabhängig von der Klingenlänge und unabhängig davon, ob das Messer als Waffe oder als Werkzeug konzipiert ist.
Diese Gesetzesänderung wurde am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Falls Dich die Gesetzesänderung im Detail interessiert, findest Du hier die Informationen des Deutschen Bundestages dazu.
Was heißt das dann für Dich als Pilzsammler?
Wenn Du beispielsweise Dein Pilzmesser (…ganz egal was für eins!) bislang zugriffsbereit im ÖPNV transportiert hast… also vielleicht das Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche… dann ist das nun nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr legal. Du darfst Dein Messer erst im Wald bei der Ausübung des Pilze-Sammelns zugriffsbereit haben. Während des Transports im ÖPNV (…und an diversen anderen öffentlichen Orten…) darf es nicht zugriffsbereit sein!
Ob es reichen wird, dass Du das Messer irgendwo in Deinen Rucksack legst, oder ob Du es wirklich in einem verschlossenen Behältnis transportieren musst, steht noch nicht fest.
Wir werden sehen. Ich halte Dich auf dem Laufenden…
Viel Freude draußen!